Funktionsprüfung

Funktionsprüfung – Alle, die ein Haus bauen oder ein Haus für die Familie kaufen, müssen sich auch darüber kundig machen, wann die nächste Funktionsprüfung der Rohrleitungen ansteht. Viele Installationsunternehmen, die alle Arbeiten rund um die Wasserinstallation übernehmen, bieten ihren Kunden auch die Funktionsprüfung an. Auf diese Weise bekommt der Kunde alle anfallenden Arbeiten aus einer Hand. Wie der Name es schon vermuten lässt: Bei einer Funktionsprüfung wird die Funktion der Rohrleitungen, des Kanalnetzes und der Abflüsse nach den gesetzlichen Vorgaben genau überprüft.
Was genau passiert bei einer solchen Funktionsprüfung und ist die Prüfung wirklich notwendig oder sogar gesetzlich vorgeschrieben?
Die versierten Fachleute der Rohrreinigung Herbert sind aber nicht nur vor Ort, wenn eine Rohrverstopfung beseitigt werden muss. Sie reinigen auch die Rohre im Haus, immer fachkundig und sehr sorgfältig. Besonders bei alten Rohrleitungen ist es sinnvoll, sie in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Auf diese Weise sind verstopfte Rohrleitungen kein Thema mehr.
-
24 Stunden Notdienst
-
Schnell vor Ort
-
365 Tage – zuschlagfrei!
Obwohl eine Funktionsprüfung, wenn sie in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird, für viele Hausbesitzer lästig ist, garantiert diese Prüfung dennoch, dass alle Rohrleitungen begutachtet werden. Finden die Fachleute einen Schaden, kann dieser sofort behoben werden und es wird daraus keine allzu kostspielige Sache. Steht eine Funktionsprüfung an, dann ist es auf jeden Fall die bessere Wahl, damit ein erfahrenes Unternehmen zu beauftragen. Es gibt viele fahrende Unternehmen, die in diesem Bereich ihre Dienste an der Haustür anbieten. Hier sollte der Hausbesitzer nicht auf das Angebot eingehen, selbst wenn es vielleicht verlockend günstig ist. Eine gesetzlich vorgeschriebene Funktions- oder Dichtheitsprüfung ist immer eine Aufgabe für Profis, die sich mit allen geltenden Vorschriften gut auskennen.
Warum ist eine Funktionsprüfung so wichtig?
Dass alle Wasserleitungen dicht sein müssen, erklärt sich von selbst. Vonseiten der EU, vom Bund durch das sogenannte Wasserhaushaltsgesetz, kurz WHG, sowie von den einzelnen Bundesländern gibt es ganz bestimmte Verordnungen, Richtlinien und Gesetze, die vorschreiben, dass ein Kanalnetz jederzeit dicht sein muss. Im Paragrafen 61 des WHG ist zu lesen, dass jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, dazu verpflichtet ist, den Zustand und die Funktion zu überprüfen. Wie oft dies der Fall sein muss, ist allerdings nicht gesetzlich geregelt.
Etwas anders ist es bei der Norm DIN 1986-30. Diese Norm besagt: Die Anlagen für das häusliche Abwasser müssen im Abstand von 20 Jahren einer Funktionsprüfung unterzogen werden. Es gibt aber eine Ausnahme: Wurde bei einem Neubau nachweislich eine Funktionsprüfung gemacht, dann dürfen bis zur nächsten Überprüfung sogar 30 Jahre vergehen. Die Bundesländer sowie die einzelnen Städte und Kommunen haben jedoch oftmals freie Hand, was die Funktionsprüfung angeht.